Schutzgebiete

Fauna-Flora-Habitat Richtlinie

Die Fauna-Flora-Habitat Richtlinie, kurz FFH Richtlinie oder Habitatrichtlinie ist eine Naturschutz- Richtlinie der Europäischen Union zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume. Sie setzt sich zum Ziel, die Lebensräume der wild lebenden Tiere und Pflanzen innerhalb Europas zu sichern und zu schützen. Die Vernetzung dient der Bewahrung, (Wieder)-herstellung und Entwicklung ökologischer Wechselbeziehungen sowie der Förderung natürlicher Ausbreitungs- und Wiederbesiedlungsbeziehungen.

Natura 2000

Das Netz Natura 2000 besteht aus den  sogenannten FFH Gebieten und der Vogelschutzrichtlinie. Sie werden auch als Gebiete gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB) bzw. Spezial Aeras of Conversation (SAC) und die Vogelschutzgebiete  als Special Protected Aereas (SPA) bezeichnet. Um die ökologischen Bedürfnisse der schutzwürdigen Arten zu erfüllen und Bestände zu erhalten, müssen Schutzgebiete im Natura 2000-Netz errichtet und betreut werden.

Die Lebensstätten dürfen nicht beschädigt oder zerstört werden. Die ausgewiesenen Flächen und die Erhaltung der lokalen Population dürfen sich nicht verschlechtern. Neben dem direkten Tötungsverbot dürfen diese schutzwürdigen Arten nicht in der Fortpflanzungs-, Wanderungs- und Winterruhezeit gestört werden. Ihr Schutz ist bei jeglichem Eingriff in Natur und Landschaft zu beachten.

Die Umsetzung der ausgewiesenen Handlungsanweisungen ist zum Teil sehr ungenau und es fehlt oft an Geld, um bestimmte Ziele durchsetzen zu können.

Das Bild zeigt das FFH Gebiet Mangfallgebirge.